Richtiges Absetzen des Notrufs

Viele Menschen, die den Feuerwehrnotruf 112 wählen, geben den Mitarbeitern in den Feuerwehr- und Rettungsleitstellen leider nur ungenügende Informationen. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Hilfe kommen. Damit Ihnen das nicht passiert, geben wir an dieser Stelle eine kleine Hilfestellung zum richtigen Absetzen von Notrufen:

 

Notrufnummern in Bayern:
Feuerwehr:          112
Polizei:                 110
Rettungsdienst:  112

Ihre Angaben sollten bei einem Notruf immer sehr präzise sein. Handeln Sie in solchen Situationen immer überlegt und ruhig. Merken sie sich für den Notfall die fünf "W":

Wo ist etwas passiert?
Geben Sie möglichst genau den Ort an, an dem sich das Unglück ereignet hat. Bei komplizierteren Örtlichkeiten geben Sie bitte eine Wegbeschreibung mit an (falls möglich).

Was genau ist passiert?
Beschreiben Sie den Notfall (z.B. Großbrand, Verkehrsunfall, Ölspur...).

Wie viele Verletzte oder Vermisste gibt es?
Nennen Sie die Zahl der Verletzten und/oder Vermissten. Bei Kindern bitte auch das Alter.

Welche Verletzungen liegen vor?
Beschreiben Sie ihre Einschätzung der Schwere der Verletzung - z.B. atmet nicht mehr, großflächige Verbrühung, Arm- oder Beinbruch, starke Blutung, Stromschlag, Personen eingeklemmt? usw...

Warten Sie unbedingt auf Rückfragen!
Das Telefongespräch wird in jedem Fall vom Disponenten der Leitstelle beendet!
Bitte warten Sie deshalb immer auf eventuelle Rückfragen (normalerweise fällt darunter auch die Aufnahme der Daten des Anrufers).

Wenn Fahrzeuge mit gefährlichen Stoffen im Spiel sind...

...dann ist es sehr wichtig, dass dies der Leitstelle mitgeteilt wird.
An den Fahrzeugen sind orangefarbene Warntafeln jeweils vorne am Kühlergrill, hinten am Heck bzw. an der Längsseite des Fahrzeuges angebracht. Die Nummern darauf geben an, um was für einen Stoff es sich handelt, und wie gefährlich er ist. Diese Nummern müssen der Leitstelle mitgeteilt werden, damit sie den anrückenden Einsatzkräften und auch Ihnen Informationen und Verhaltensregeln zu dem gefährlichen Stoff geben kann.